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Heim/ Ortsbeschreibung

ORTSBESCHREIBUNG

Mit jedem Mietvertrag muss ein obligatorisches Inventar erstellt werden. Dieses Inventar muss während der Zeit erstellt werden, in der die Mietflächen unbewohnt sind.

 

Eine Objektbeschreibung bzw. eine Zustandsaussage stellt eine genaue und detaillierte Beschreibung des Zustands, in dem sich das Objekt befindet, dar. Konkret beinhaltet die Lagebeschreibung pro Zimmer eine Zustandsbeschreibung des Zimmers und eine Auflistung der Defekte.

 

Die Erstellung einer detaillierten Standortbeschreibung ist gesetzlich vorgeschrieben (BGB Art. 1730).

Die Ortsbeschreibung können Sie gemeinsam erstellen oder erstellen lassen. Es empfiehlt sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Zusammen mit dem Eigentümer und dem Mieter wird ein Termin für eine Ortsbesichtigung vereinbart. Diese Objektbeschreibung ist zusammen mit dem Mietvertrag bei der Meldebehörde anzumelden. 

Am Ende des Mietverhältnisses kann ein neues Inventar erstellt werden. Durch den Abgleich der beiden Objektbeschreibungen kann ein etwaiger vom Mieter verursachter Schaden ermittelt werden. Liegt ein Sachschaden vor, können wir eine Schadensakte erstellen, auf der die Reparaturkosten verdeutlicht werden.

Standortbeschreibungen bei Beginn und Ende der Arbeiten

Architekten oder Bauunternehmen  verwenden häufig Ortsbeschreibungen zu Beginn der Arbeiten, um späteren Streitigkeiten mit Anwohnern vorzubeugen .

 

Objektbeschreibungen für Bau- oder Renovierungsarbeiten werden vor Beginn der Arbeiten mit den angrenzenden Nachbarn erstellt. Der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks kann Sie beispielsweise nicht für bestehende Schäden an seinem Haus haftbar machen. Als unabhängiger Bausachverständiger erstellen wir für Sie eine detaillierte Bestandsaufnahme mit genauer Beschreibung und Fotos von vorhandener Rinde, Rissen, Feuchtigkeitsflecken etc.

 

Nach Durchführung der Arbeiten erfolgt ein Abgleich mit dem Originalzustand der Immobilie, wonach eine Einschätzung des möglichen Schadens erfolgen kann. All dies ist in der von uns erstellten Schadensakte übersichtlich beschrieben.

Kauf eines Eigenheims

Beim Kauf eines Eigenheims ist eine Bauabnahme unbedingt erforderlich. 

Der Kauf eines Eigenheims ist wahrscheinlich die wichtigste Investition, die Sie und Ihre Familie jemals tätigen werden. Überlassen Sie lieber nichts dem Zufall. In unserer täglichen Praxis haben wir schon viele Interessenten vor einem Fehlkauf bewahrt, der schwerwiegende finanzielle Folgen für sie gehabt hätte.  

 

Einige Häuser haben schwerwiegende Mängel, versteckt oder nicht, die von einem Laien nicht bemerkt werden. 

Wir betrachten das Haus mit ganz anderen Augen als Sie und wissen, wo wir suchen müssen en search.
Bei der Bauüberwachung sind wir unabhängig und objektiv. Für uns zählen nur Ihre Interessen. Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse bezüglich Wohnen und Budget stehen im Mittelpunkt. 


Allerdings machen viele ihr erstes Angebot für das Haus. Nimmt der Eigentümer das Angebot an, wird ein Kaufvertrag (Vergleich) mit aufschiebender Bedingung erstellt.  Zum Beispiel, dass wenn die Bauabnahme mehr als eine bestimmte Summe an Kosten ausweist, der Verkauf aufgelöst wird.

Wir begleiten Kaufinteressenten in all Ihren Fragen, wie z.B....

 

  • Stabilität und Feuchtigkeit probleme? 

  • Können tragende Wände entfernt werden?

  • Dringende und größere Reparaturarbeiten?

  • Konstruktionsfehler und Versionen?

  • Gibt es strukturelle oder versteckte Mängel?

  • Ist das Haus seinen Preis wert?

Wir erstellen für Sie eine korrekte Zustands- und Sanierungsanalyse.

EPC

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, muss der Anbieter seller  ein EPC-Zertifikat vorlegen. Ein solches Zertifikat bestimmt, wie energieeffizient Ihr Zuhause ist. Je niedriger der EPC-Wert, desto energieeffizienter und desto mehr können sie für das Haus verlangen.

Sie können uns kontaktieren für:

​​

  • Unterstützung bei der provisorischen Lieferung von Neubauten oder Renovierungen.

  • Das Layout Ihrer Objektbeschreibung bei Anmietung/Vermietung.

  • Hilfestellung beim Kauf eines bestehenden Eigenheims.

UNTERSTÜTZUNG BEI DER VORABNAHME

Konkret wird der Bausachverständige bei der vorläufigen Abnahme anwesend sein, um gemeinsam mit Ihnen und den Auftragnehmern die notwendigen Feststellungen zu treffen und sicherzustellen, dass alle Stellungnahmen korrekt im amtlichen Bericht festgehalten werden -3194-bb3b-136bad5cf58d_delivery.

 

Sie werden nach Ausführung der Bauarbeiten, durch den Auftragnehmer oder Bauschlüsselformel zur Übergabe der Arbeiten eingeladen. Dies ist ein sehr wichtiger Moment, denn Sie werden die Bauarbeiten hier genehmigen. es ist daher wichtig, von einem Bauexperten unterstützt zu werden, der Sie durch diese Lieferung führt.  

Sie möchten einen Termin vereinbaren oder weitere Informationen erhalten?  0472/59.18.98 oder senden Sie eine E-Mail anKontakt.

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