Wenn es um Bauexperten gehtUndwir als Personen sind sehr erfahren (siehe auch meine beruflichen erfahrungen). Wir sind unabhängige Bauexperten und bieten für alle unsere Kunden immer die passende Lösung. Dank unserer sehr umfangreichen Kenntnisse im Baugeschehen können wir als Profis unsere Kunden in allen Fragen rund um die Immobilie unterstützen. Wir bleiben in allen Phasen des Bauprozesses involviert und präsent. Wir führen Sie durch jeden Schritt des Prozesses.
Unsere Kunden kommen aus Limburg/Flämisch-Brabant/Brüssel/Antwerpen/Ost sowie aus Westflandern.
Unsere Spezialisierung sind vor allem Baufehler / Gutachtenschäden / Hilfestellung bei Notlieferungen etc...
"Website www.vgexpert.com ist entworfenund erstellt von Noël Van Goethem mit dem Ziel auch derer, die sich Mehrkosten nicht mehr leisten könnensich leisten, einen Bauexperten hinzuzuziehen ... um zu erreichen und zu helfen ... hier finden Sie viele Informationen, die Ihnen sicherlich auf Ihrem Weg helfen können, was Ihre Rechte sind und was Sie unbedingt wissen sollten usw ... wir posten regelmäßig wichtige Informationen für Sie unter ... auch viele Informationen ausadv. Jan Roodhooftfindest du hierzurück"
Beide Parteien haben ihre Rechte auch ihre Pflichten ... denken Sie daran!
Im Jahr 2011 erhielt ich eine Auszeichnung... Region der flämischen Region... für Qualitätsbau und Ausbildung meiner Mitarbeiter
Bauexperten
Wir treten als unabhängige Bausachverständige bei Baustreitigkeiten oder Baumängeln bei Vollstreckungsmaßnahmen auf. Sie können uns für alle Ihre Ratschläge und Fragen kontaktieren.
Syndics können sich auch an uns wenden, um Unterstützung bei Konstruktionsproblemen und der Fertigstellung gemeinsamer Teile zu erhalten.
Fragen? mail naar:
oder rufen Sie Noël 0472 59 18 98 oder Joni 0475 96 19 09 an
Expert
ir. Noël Van Goethem
Zaakvoerder
Heim/ Probleme mit Auftragnehmern
Bau- oder Renovierungsprobleme und Auftragnehmer
Was ist, wenn Sie Probleme mit Ihrem Auftragnehmer haben, der Bau- oder Renovierungsarbeiten in Ihrem Haus ausführt?
Schlecht ausgeführte Arbeiten...en mala fide/betrügerische Praxis.
Sobald Sie Probleme bemerken, melden Sie diese am besten schriftlich genau dem Auftragnehmer. Speichern Sie Ihre gesamte Korrespondenz! Machen Sie so viel wie möglicherweise Fotos während der Bauarbeiten, vom Rohbau bis zum Abschluss, und dies ausgerechnet während der Ausführungen, weil ich das auch feststellen kann eine Menge Fehler!
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Wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung nicht wünscht, können Sie erwägen, die Zahlung der Rechnungen zurückzuhalten, tot work wordt.
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Senden Sie eine eingeschriebene Mahnung.
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Zahlen Sie nur das, was getan wurde, und sicherlich nicht zu viele Vorschüsse. Auftragnehmer, die nicht an das Breyne-Gesetz gebunden sind, fragen often Zahlungen im Voraus,_cc781905-5cde-3194-bb3b -136bad5cf58d_geh nicht darauf ein..., achte darauf, dass du am Ende genug Reserven hast, um die Auftragnehmer unter zu_cc781905-5cde-3184-bb56- schlecht_schlecht zu machen!
Wenn keine freiwillige Lösung in Sicht ist, beauftragen Sie am besten zuerst einen Bauexpertenoder rufen Sie uns an 0472/59.18.98
"Regeln der Kunst"
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach den vertraglichen Vereinbarungen, den vorliegenden Plänen, den Spezifikationen und nach den Regeln der Technik zu arbeiten. Das letztere Konzept bedeutet, dass er die Arbeiten so ausführt, wie ein anderer sorgfältiger Auftragnehmer diese Arbeiten unter den gleichen Umständen ausführen würde.
Einige dieser Regeln finden Sie auch in technischen Empfehlungen, Fachliteratur und Dokumenten von wissenschaftlichen Forschungszentren wie dem Wissenschaftlich-Technischen Zentrum der Bauindustrie (WTCB).
Informations- und Beratungspflicht
Auch der Auftragnehmer hat gegenüber dem Auftraggeber und dem Architekten eine Informationspflicht. Wenn zum Beispiel die Pläne Lücken aufweisen oder dem Architekten ein Fehler unterläuft, ist es Aufgabe des Bauunternehmens, dies zu bemerken. Tut er dies nicht, läuft er Gefahr, mitverantwortlich gemacht zu werden.
Materialien genehmigen
Die Abnahme der an die Baustelle gelieferten Materialien liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers.
GOLDENER RAT
Es ist möglich, Fehler eines Vertragspartners von jemand anderem beheben zu lassen. Damit eine gerichtliche Beurteilung der geltend gemachten Mängel auch nach einer eventuellen Reparatur möglich bleibt, sind als Auftraggeber folgende Regeln zu beachten:
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Dem Auftragnehmer ist ein eingeschriebener Brief mit einer ausreichend detaillierten Beschreibung der festgestellten Mängel zuzusenden. Dieses Schreiben sollte spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung versandt werden.
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Reagiert der Auftragnehmer nicht, lässt er sich am besten von einem Bausachverständigen eine detaillierte, mit Fotos dokumentierte Übersicht über die vorhandenen Mängel / Fehler erstellen.
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Wenn der Auftragnehmer antwortet, besuchen Sie am besten den Ort, an dem ein Bericht in gemeinsamer Absprache mit den folgenden Aussagen erstellt wird:
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einen Zeitplan für die Reparatur, möglicherweise mit einer Strafe für verspätete Ausführung, wenn der Auftragnehmer die Reparatur durchführen möchte
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ein schriftlicher Preisnachlass oder die Zustimmung des Auftragnehmers zur Übernahme der Reparaturkosten, wenn er diese nicht selbst durchführen möchte Der Bericht über diese Ortsbesichtigung mit den vorstehenden Angaben ist vom Auftragnehmer und vom Auftraggeber zu unterzeichnen.
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ggf. eine detaillierte Auflistung der festgestellten Mängel. Mit Bildern
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Meine Kunden bezeugen
Wir haben Noël für unsere Gesamtrenovierung angerufen, leider haben wir dies zu spät getan, sodass der Schaden bereits angerichtet war. Noël hat jedoch alle Register gezogen, um alle Fehlleistungen zu dokumentieren. Noël hat einen sehr „auf den Punkt“ Ansatz und eine enorme Menge an technischem Wissen.
Er versteht es, den richtigen Parteien die richtigen Fragen zu stellen, wodurch in relativ kurzer Zeit viele Sachverhalte ans Licht gekommen sind. Auch wir als Laien wurden über gewisse Standards / Arbeitsweisen am Bau aufgeklärt.
Wir würden Noël daher auf jeden Fall weiterempfehlen, wenn Sie Beratung beim Kauf / Umbau / ... Ihrer Immobilie benötigen.
Steven Geerts und Nicky Driesen